Piraten_CopyrightDerzeit wird den PIRATEN ja mal wieder vorgeworfen, sie wollen eh nur alles umsonst. Schatteninnenminister Opperman bezeichnet uns gar als „kriminell und unsozial“. Was die wenigsten wissen (oder wissen wollen) ist, dass hinter den Ideen der weltweiten Piratenbewegung mehr steckt als nur Gratismentalität. Eine „Pflichtlektüre“ für jeden der sich ernsthaft mit den PIRATEN auseinandersetzen will, ist in meinen Augen Rick Falkvinges „tech talk„. Wer mehr Sitzfleisch hat und sich tiefer mit den ökonomischen Aspekten auseinandersetzen will, dem empfehle ich das Buch der beiden bekannten US-Ökonomen Boldrin und Levine „Against Intellectual Monopoly„.

Dennoch will ich hier auch selbst ein bisschen die Position der PIRATEN, wie ich sie sehe, darstellen. Gerade in Wahlkampfzeiten hilft dies vielleicht auch dem ein oder anderen dabei richtig zu argumentieren. Im ersten Teil möchte ich auf die Motivation hinaus, insbesondere welche Konflikte im Urheberrecht bestehen.

Noch eins Vorweg: Die PIRATEN wollen das Urheberrecht nicht abschaffen, sie wollen es reformieren. Vor welchen Gesichtspunkten genau, das beschreibt dieser Artikel.

Der erste Konflikt: Urheberrecht vs. Grundrechte

Wenn ihr Ricks Vortrag schon durch habt, dann kennt ihr diesen Konflikt bereits. Wer die Stunde nicht ausgehalten hat, dem fass ich das ganze nochmal zusammen. Während Urheberrechtsverletzungen früher im öffentlichen Raum statt gefunden haben, etwa auf Flohmärkten, so verlagert sich dieses Prozess immer weiter in den engsten privaten Lebensraum der Bürger. Und hier entsteht Konfliktpotential. Wir alle kennen die abstrusen Pläne für „Three-Strikes“-Gesetze, die einen eklatanten Verstoß gegen die Netzneutralität darstellen. Aber auch im Kleinen gibt es hier Konflikte. An manchen Flughäfen ist es schon üblich, dass der Zoll den Laptop nach urheberrechtlich geschütztem Material durchsucht. Die Idee, dass Polizeistreifen die iPods von Passanten kontrollieren sollen, ist auch schonmal als Testballon aufgestiegen.

Bei diesem Konflikt vertreten alle Piratenparteien weltweit eine klare Linie: Urheberrecht findet seine Schranken in den Grundrechten. Dies bedeutet hauptsächlich, dass es mit dem Beginn des privaten Lebensraums eines Bürgers endet. Aber auch andere Grundrechte sind natürlich gemeint. Der Fall „Plakat-Remix“ hat auch ganz deutlich gezeigt, dass die Meinungsfreiheit nicht durch das Urheberrecht beschränkt werden darf.

Fassen wir kurz die erste und wichtigste Forderung zusammen: Urheberrecht muss ein kommerzielles Recht sein, d.h. es muss ein Recht auf freie Privatkopie geben.

Der zweite Konflikt: Interessen von Künstlern vs. Interessen von Verwertern

Häufig argumentieren die Lobbyisten der Major Labels damit, dass sie das Urheberrecht für die Künstler brauchen. Auf die ist es aber nicht ausgerichtet. Natürlich haben Verwerter und Urheber durchaus gegenläufige Interessen. Derzeit sind es meist die Verwerter die profitieren. Bei der Verlängerung der Leistungsschutzrechte hat das „Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum (sic!), Wettbewerbs- und Steuerrecht“ in einer Stellungnahme schön aufgezeigt, wie von diesem Recht eigentlich nur die Verwerter profitieren, die Künstler aber leer ausgehen. Grund ist die gängige Praxis sog. „Buy-Out-Verträge“, in denen die Künstler all diese Rechte abdrücken müssen. Die Verwerter üben hier natürlich starken Druck aus, weil es in ihrem Interesse ist ohne lange Zahlungsverpflichtungen eine Geldquelle zu aufzutun.

Hier sehen die PIRATEN ein klares Ungleichgewicht. Wir wollen deshalb das Recht der Künstler gegenüber den Verwertern stärken. Hier geht es etwa um die Frage, welche Form von Verträgen zulässig sind oder welche Rechte vielleicht gar nicht veräußerbar seien sollen. Darf es wirklich sein, dass ein Künstler seine eigenen Lieder nicht spielen darf ohne GEMA-Gebühren zu zahlen? Oder was mich persönlich als Wissenschaftler betrifft: Darf ein Verlag mir verbieten meinen eigenen Artikel an Kollegen weiterzugeben?

Der dritte Konflikt: Interessen der Verbraucher vs. Interessen der Urheber/Verwerter

Natürlich gibt es hier eine Schnittmenge mit dem ersten Konflikt, da die Verbraucher durchaus Interesse an der Wahrung ihrer Grundrechte haben. Aber was bisher nie in der Medienpolitik Beachtung gefunden hat ist, dass auch die Verbraucher gerechtfertigtes Interesse am Content an sich haben.  Man spricht immer davon, dass einige Produkte „Kultstatus“ haben. Das heißt also, sie sind bereits Teil der Kultur der Menschen geworden. Die besten Beispiele dafür sind natürlich Volkslieder und  Literaturklassiker. Diese sind bereits ein Teil der Identität der Menschen geworden. Welcher Bayer möchte sich verbieten lassen im Bierzelt „Ein Prosit der Gemütlichkeit“ singen zu dürfen? Ist es moralisch zu verantworten einem Bürger den Zugang zu „Faust“ zu verbieten?

Dieses Interesse der Allgemeinheit basiert aber nicht einfach nur auf Adaption, sondern auch auf Austausch. Newton sagte einst: „Wir stehen auf den Schultern von Riesen.“ Damit war gemeint, dass jeder der schöpferisch tätig ist, seine Inspiration und sein Wissen auf das aufbaut, was alle Generationen vor ihm geleistet haben. Diesen Wissens- und Kulturschatz kann keiner für sich beanspruchen, es ist ein freier Pool aus dem wir uns alle bedienen dürfen und dies auch reichlich tun. Aus diesem Grund ist es nur gerechtfertigt, dass ein Werk auch wieder in die Gemeinfreiheit zu überführen ist.

An dieser Stelle spielen neben Zitatrecht vor allem die Laufzeiten der Rechte eine Rolle. Nach der derzeitigen Regelung wird kaum einer mehr erleben, dass ein Hit aus seiner Jugend, der ihn vielleicht durch schwere oder auch schöne Zeiten begleitet hat und ein Teil seiner eigenen Persönlichkeit wurde, gemeinfrei wird. Das gerechtfertigte Interesse der Allgemeinheit wäre natürlich am besten vertreten, wenn man die Laufzeit auf Null reduzieren würde. Aber soweit wollen selbst die PIRATEN nicht gehen. Dennoch, 70 Jahre nach dem Tod des Autors sind eindeutig absoluter Overkill. Wie lange man es genau macht, ist natürlich nicht in Stein gemeißelt. Die Schweden zielen hier auf fünf Jahre ab, andere liebäugeln eher mit 15 Jahren und ich selbst favorisiere immer noch eine gestaffelte Lösung, je nachdem wie viele Rechte der Autor von sich aus einräumt.

Zusammenfassung

Also wenn die PIRATEN das Urheberrecht nicht abschaffen wollen, was wollen wir dann? Wir wollen ein Urheberrecht, das

  • auf die kommerzielle Ebene beschränkt bleibt und nicht den privaten Lebensbereich und Datenverkehr der Bürger kriminalisiert
  • deutlich kürzere Laufzeiten hat um auch den Interessen der Allgemeinheit gerecht zu werden
  • die Künstler besser vor dem Verhandlungsdruck der Verwerter schützt

Soviel zum ersten Teil, freut euch auf die nächsten: Warum Eigentum nicht geistig sein kann & Pflicht und Kür der Politik im Urheberrecht